- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Festleitung, Zugführer und
Ordnungspersonal ist zwingend Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlung können die betreffenden Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. - Bei Ankunft der Vereine wird um Anmeldung im Festbüro gebeten.
- Jeder Verein ist für sein Eigentum selbst verantwortlich.
Bei Schäden oder Diebstahl übernimmt der Gastgeber keine Verantwortung. - Jeder Verein ist für seine Mitglieder selbst verantwortlich.
- Jeder Verein nimmt seinen eigenen „Daferlbua“ oder „Daferldeandl“ selbst mit.
- Das Stehlen des Daferls ist gestattet, sofern der stehlende Verein selbst ein Daferl dabei
hat und die Aktion gewaltfrei erfolgt. - Das Klauen des Daferls vom Gastgeber und dem Patenverein ist nicht gestattet.
- Die Nutzung jeglicher elektronischer Lautsprechergeräte ist nicht gestattet.
- Die vorbestellten Bier- und Essensmarken sind verpflichtend abzunehmen.
- Bei Sachschäden zum Nachteil des Gastgebers behält sich der Veranstalter weitere
Schritte vor. - Für Schäden, die während der Veranstaltung an Biertischen (200 € je Biertisch) oder
Bierbänken (100 € je Bierbank) entstehen, ist der Schaden sofort vor Ort im Festbüro zu
begleichen.
Bei Nichtzahlung wird der Schaden rechtlich geltend gemacht. - Mit der Anmeldung und Zahlung erkennt der Verein die Festordnung an.
- Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Auf dem Festgelände wir der Jugendschutz gemäß JuSchG eingehalten.
Die Festleitung sowie der Ordnungsdienst sind berechtigt Ausweiskontrollen durchzuführen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. - Der Konsum von Canabis ist während der gesamten Veranstaltung auf dem gesamten Festgelände untersagt.
- Am gesamten Festwochenende werden Fotos und Videos gemacht.
Durch die Anmeldung willigt der Verein und seine Mitglieder ein, dass diese sowohl für die Presse als auch auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters verwendet werden dürfen. - Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, die während der Veranstaltung
eintreten, es sein denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen.
Der Haftungsausschluss gilt auch Privatpersonen gegenüber. - Für Schänden, Einbruch oder Diebstahl an parkenden Fahrzeugen übernimmt der
Veranstalter keine Haftung.
Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigenes Risiko. - Während der Kirche am Festsonntag ist das Festzelt geschlossen und jeder hat das Zelt
zu verlassen. - Sämtliche Pyramiden oder Rutschen, die aus Biertischgarnituren o.ä. gebaut werden,
sind verboten.

